Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ab dem Jahr 2026 alle privaten Krankenversicherer die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung elektronisch an die Finanzbehörden melden müssen (ELStAM-Datenbank). Das Ziel ist, Papierbescheinigungen abzuschaffen und den digitalen Zugriff für Arbeitgeber und Finanzbehörden zu ermöglichen.

Die elektronische Meldung betrifft alle vollversicherten Kunden, unabhängig von ihrem persönlichen Status wie etwa Angestellte, Beamte, Schüler, Studierende, Arbeitsuchende, Rentner oder Hausfrauen bzw. -männer.

Mehr Informationen