Zum Jahresstart gibt es bei der AXA viele Neuerungen und Verbesserungen. So wird im Rahmen des Antragsprozesses ab 2025 eine Vereinfachung bei den Gesundheitsfragen Zahn für Voll- und Zusatz-Anträge umgesetzt. Außerdem gilt ab 2026 ein neues Datenübermittlungsverfahren an die Finanzbehörden. Anpassungen dafür werden schon jetzt durchgeführt. Informieren Sie sich und Ihre Kunden zudem über Beitragsrückerstattung – auch bei unterjährigem Beginn – und Verhaltensboni 2025. Übrigens erhielt AXA zum fünften Mal die Bestnote EXZELLENT beim bKV-Kompetenz-Rating.

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