Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner. Mit der gesetzlichen Neuregelung beim Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt.

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt.

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