Mit dem uniVersa BE|flex-Rechner können Sie uniVersa-Kunden individuell aufzeigen, wie sich der tatsächliche Aufwand für eine garantierte Beitragsreduzierung Ihrer Krankheitskostenvollversicherung im Alter durch die steuerliche Absetzbarkeit des Beitrags und eventuelle noch nicht ausgeschöpfte AG-Zuschüsse reduziert.
Der Rechner wurde zusammen mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelt und bietet eine gute Grundlage für die Beratung von Arbeitnehmern, Selbständigen und Beamten.
Aufgrund diverser steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Änderungen wurden in diesen Tagen für Sie folgende Punkte in unserem BE|flex- Rechner aktualisiert.
Sozialversicherungsrechtliche Änderungen ab Januar 2024
- Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
69.300 Euro p.a. - Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
62.100 Euro p.a. - Durchschnittlicher Zusatzbeitrag gesetzlichen Krankenversicherung: 1,70 %
- Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West:
90.600 Euro p.a. - Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:
89.400 Euro p.a. - Minijobgrenze: 538 Euro mtl.
Steuerrechtliche Änderungen ab Januar 2024
- Grundfreibetrag: 11.604 Euro p.a.
- Anpassung des Einkommensteuertarifs
- Kinderfreibetrag (inkl. Erziehungsfreibetrag): 9.312 Euro p.a.
- Freigrenze Solidaritätszuschlag: ab einer Einkommensteuer von 18.130 Euro p.a.
Sie können den Rechner auch jederzeit in unserem Extranet sowie auf unserer Website im Bereich Kundenservice / Rechner als auch Produkte / Private Krankenversicherung / Sinnvolle Ergänzungen aufrufen.