Mit dem Wachstumschancengesetz bietet die Basisrente weitere Steuervorteile, die die Altersvorsorge für Ihre Kunden noch interessanter macht, unterstreicht Professor Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung und zählt auf:
Dank dem Wachstumschancengesetz steigt die Besteuerung in der Rentenphase langsamer als geplant: Erst ab 2058 müssen 100 % der Rente versteuert werden.
Beiträge zur Basisrente können bereits seit 2023 wie in der 2. Schicht (bAV und Riester-Rente) zu 100 % abgesetzt werden.
Der steuerlich absetzbare Beitrag in der 1. Schicht ist inzwischen auf beachtliche 27.566 € bzw. 55.132 € (ledig bzw. verheiratet) gestiegen
In einem Gastbeitrag für Canada Life erläutert Hauer zudem, womit die Vorsorgelösung noch überzeugt.
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