Mitte Mai hat Sie die WWK bereits davon in Kenntnis gesetzt, dass der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 % auf 1,00 % angehoben werden soll und wie die WWK darauf regiert:

  • Bei einem versicherungstechnischen Beginn ab 1. Januar 2025 wird bereits ab Juli 2024 der Riester-Tarif RR25 mit dem neuen voraussichtlichen Höchstrechnungszins von 1,00 % angeboten.
  • Bei dem Abschluss eines fondsgebundenen Altersvorsorgetarifs der derzeit offenen Tarifserie wird eine Rechnungszins-Upgrade-Option beigefügt.
  • Bei Bestandsverträgen der verkaufsoffenen fondsgebundenen Altersvorsorgetarife wird unter noch zu prüfenden Voraussetzungen ein Tarifwechsel angeboten.
Details zu vertrieblichen Umsetzung

Nun informiert die WWK wie angekündigt, rechtzeitig über die erforderlichen Details zur vertrieblichen Umsetzung. Mit Inkrafttreten des neuen
Höchstrechnungszinses, d.h. mit der Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung und ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, können sich daraus Vorteile sowie interessante Optionen
für Ihre Kunden ergeben.

Vertriebsinfo Höchstrechnungszins (PDF)