Das Bundesministerium für Finanzen hebt den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2025 von 0,25 % auf 1,00 % an. Das bedeutet für Ihre Kunden: Höhere garantierte Leistungen für Verträge, die ab dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossen werden.

Die Umsetzungsarbeiten für neue Tarife ab 1. Januar 2025 sind bereits im Gange. Zur Unterstützung im Jahresendgeschäft 2024 bieten wir Ihnen bereits jetzt Möglichkeiten an, damit Kunden vom höheren Rechnungszins profitieren.

Umstellungsgarantie für bessere Konditionen

Alle ab dem 16. September 2024 (Datum des Versicherungsscheins) abgeschlossenen Verträge der Tarife topinvest RENTE, topgreeninvest RENTE und Aufbau RENTEtopinvest werden automatisch und kostenfrei auf einen höheren garantierten Rentenfaktor mit dem Rechnungszins von 1,0 % umgestellt.

Das gilt auch für Verträge, die im Rahmen von Tabaluga abgeschlossen werden. Bei üblichen Vertragskonstellationen ergibt sich dadurch eine Erhöhung des garantierten Rentenfaktors zwischen 6 % und 15 %. Ihre Kunden werden über die Erhöhung im Laufe des Jahres 2025 informiert und müssen sich um nichts kümmern.

Günstigerprüfung bei bereits bestehenden Verträgen

Für die bereits bestehenden Verträge der Tarife topinvest RENTE, topgreeninvest RENTE und Aufbau RENTEtopinvest mit einem Rechnungszins unter 1,0 % findet gemäß der Versicherungsbedingungen eine Günstigerprüfung statt. Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen ein höherer Rentenfaktor ergeben, wird dieser verwendet. Das bedeutet, dass auch Bestandskunden von den höheren Zinsen profitieren können.

Umtauschrecht für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Kunden, die ab dem 16. September 2024 (Datum des Versicherungsscheins) eine Umtauschrecht für Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) abschließen, können diese bis zum 31. März 2025 auf unsere ab dem 1. Januar 2025 angebotene SBU mit erhöhtem Rechnungszins umstellen.

Vorteile für die Kunden
  • Sicherung des aktuellen Gesundheitszustandes
  • Verbessertes Preis-Leistungs-Verhältnis (neue SBU mit höherem Rechnungszins kalkuliert)
  • Garantierter Umtausch bei unveränderter Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
  • Erhöhungsmöglichkeit der Berufsunfähigkeitsrente bei Beibehaltung des bisherigen Beitrags unter Berücksichtigung der Annahmerichtlinien
  • Umstellung grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung (auch Größe und Gewicht sowie Raucher- / Nichtraucherstatus gemäß Ursprungsvertrag)

Bei Umtausch gelten die Kalkulationsgrundlagen der neuen SBU 2025 (u.a. aktueller Beruf, aktuelle Berufsgruppeneinstufung). Mit Veröffentlichung der neuen SBU 2025 zum Jahreswechsel wird die uniVersa über den konkreten Ablauf zur Ausübung des Umtauschrechts informieren.

Detailinformationen