Die Hannoversche zahlt eine Arbeitsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherungsnehmer seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann und eine Einkommenslücke entsteht. Wenn Ihr Kunde aufgrund einer Erkrankung für mindestens sechs Monate (oder drei Monate mit weiteren drei Monaten Prognose) arbeitsunfähig ist, zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente – für maximal 24 Monate.

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