Durch die gestiegenen Zinsen gibt es eine gefühlte Änderung bei ETF-Sparplänen: die sogenannte Vorabpauschale. Diese Pauschale betrifft alle Sparpläne, die im Jahr 2024 Kursgewinne oder Erträge erzielt haben. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Vorauszahlung auf die Wertsteigerung des Sparplans – selbst dann, wenn keine Anteile verkauft und die Gewinne damit nicht realisiert wurden.
Steuerliche Vorteile der Fondsrente
- Keine Vorabpauschale in der Ansparphase: Anders als bei ETF-Sparplänen fällt bei einer Fondsrente während der gesamten Ansparphase keine Besteuerung der Erträge an. Die Gewinne bleiben steuerlich unberührt und können dadurch langfristig den Zinseszinseffekt voll ausschöpfen.
- Steuerliche Begünstigung bei der Auszahlung: Im Rentenalter profitiert der Kunde bei der Fondsrente von einer deutlich geringeren Steuerlast. Je nach Auszahlungsvariante wird lediglich der Ertragsanteil oder der persönliche Steuersatz auf die Auszahlungen angewendet.
- Flexibilität und langfristige Planung: Die Fondsrente kombiniert die Vorzüge von Wertpapieranlagen mit den steuerlichen Vorteilen der Altersvorsorge.