Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Vorgaben für Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen tragen, neu definiert. Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen verwenden, müssen höhere Anforderungen erfüllen – insbesondere müssen diese Fonds zukünftig einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen vorhalten. Die Anforderungen sind in der Anlage aufgeführt.

Aufgrund der Umsetzung der neuen Namensrichtlinien erwartet die Stuttgarter Lebensversicherung eine größere Anzahl an Namensänderungen für ihre Fonds, die im Laufe des QII stattfinden werden. Bis 21. Mai 2025 müssen alle Fonds die Leitlinien berücksichtigen.

Die ISINs der Fonds und die internen Fondsnummern bleiben unverändert. Die Änderungen im Namen oder auch in den Anlagerichtlinien sind nicht anzeigepflichtig. Die Kunden erhalten einen Hinweis auf die geänderten Namen ihrer gewählten Fonds in der jährlichen Wertmitteilung.