Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Nerven und Zeit, sondern vor allem auch Geld. Wohl dem, der eine gute Rechtsschutzversicherung hat. Doch die letzten Jahre waren für die Rechtsschutzversicherer mit reichlich Herausforderungen verbunden. Nicht nur die immer mehr vor Gericht stattfindenden Auseinandersetzungen führen zu einer deutlichen Kostensteigerung, sondern auch die aktuell weiterhin hohe Inflation trägt zur Steigerung der Streitwerte bei.

Schadenereignisse immer teurer

Auch die zuletzt durchgeführte Anhebung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und Großschadenereignisse wie der Diesel-Skandal trieben die Kosten in die Höhe. Allein der Diesel-Skandal hat sich für die Rechtsschutzversicherungen zum teuersten Schadenereignis überhaupt entwickelt. Laut aktueller GDV-Mitteilung bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich rund 4,7 Millionen Fälle und wenden für diese gut 3,6 Milliarden Euro auf. Rund 80 Prozent davon entfallen auf Anwaltshonorare.

Wie sich die Kosten für Rechtsstreitigkeiten entwickelt haben, zeigen die vom GDV für typische Fallkonstellationen berechneten Preisentwicklungen. Je nach Rechtsstreit sind im Vergleich der letzten sechs Jahre die Kosten um bis zu 40 Prozent gestiegen.

Alles das sind Gründe, warum eine Prämienanpassung in dieser Sparte unumgänglich ist. Auch die ConceptIF kann sich aufgrund der allgemeinen Schaden- und Kostenentwicklung den marktüblichen Erfordernissen nicht verschließen und muss ihre Beiträge sowohl im Bestands- als auch im Neugeschäft anpassen.

So werden die Prämien für die Rechtsschutz-Tarife CIF4All best protect, complete, comfort und classic zum 1.10.2024 für das Bestands- und Neugeschäft einheitlich um 18 % erhöht. Die Beitragsrechnungen mit den angepassten Prämien werden den Kunden jeweils ca. vier Wochen vor der Hauptfälligkeit zugehen und für Sie ebenfalls im Partnerportal der ConceptIF einsehbar sein.

Dabei werden die Kunden in den Beitragsrechnungen selbstverständlich transparent über die Anpassung auf Basis der den Verträgen zugrunde liegenden Prämienanpassungsklauseln in den Besonderen Bedingungen, Ziff. 12 bei BB RS CIF4ALL classic und Ziff. 13 bei den Vertragsvarianten comfort, complete und best protect, und das Sonderkündigungsrecht informiert. Die Angebotsrechner und die unterstützten Vergleichsrechner werden zum 1.10.2024 ebenfalls mit den neuen Prämien aktualisiert.

ConceptIF weiß, dass Preiserhöhungen, gerade in heutiger Zeit, unpopulär sind und kann nachvollziehen, dass den Kunden damit einiges abverlangt wird. ConceptIF würde sich aber freuen, Ihnen gemeinsam weiterhin als leistungsstarker Partner in Rechtsschutzfällen zur Seite stehen zu können. Bei Rückfragen stehen Ihnen Ihre Maklerbetreuer oder der Partnerservice sehr gern zur Verfügung.