Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von ca. 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Schadenausgleich gemeldet werden. Parallel dazu steigt der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen etwa die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellen.
Die Berufshaftpflicht für Mediziner greift bei Schadenersatzansprüchen die im Zusammenhang mit ihrer ärztlichen Tätigkeit stehen und schützt vor hohen Schadenersatzforderungen.
Vor allem niedergelassenen Ärzten und Freiberuflern ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da diese nicht – wie beispielsweise angestellte Ärzte – über den Arbeitgeber abgesichert sind. Niedergelassene Ärzte haften zudem nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das ihrer angestellten Ärzte und Mitarbeiter. Für angestellte Ärzte ist mindestens der Abschluss einer Berufshaftpflicht für die Absicherung des ärztlichen Restrisikos (Erste-Hilfe-Leistungen, ärztliche Freundschaftsdienste) sinnvoll.