Im Produkt Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat der Ammerländer gibt es ab Februar eine veränderte Berechnungsgrundlage des Beitrages. Zukünftig wird dieser durch fünf verschiedene Tarifzonen bestimmt, die nach Wohnort des Versicherten variieren.
Durch die Tarifanpassung gilt ab Februar für den Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist von einem Tag für alle vier Tarife (Classic, Exclusiv, Excellent, Excellent Plus). Eine weitere Anpassung gibt es im Bereich des Akkuverschleißes in den Tarifen Excellent und Excellent Plus. Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind bei folgenden Grenzen erstattungsfähig:
- 0 – 24 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 99 %.
- 24 – 60 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 65 %.
Weitere Neuerungen
- Reduktion des Beitrages um zehn Euro, wenn Möglichkeit der Radortung über einen im Rahmen/Lenker, im Antriebssystem oder in der Software integrierten GPS-Tracker besteht.
- Erhebung eines Zuschlages für die Fahrradtypen Rennrad, Lastenrad und Mountainbike.
- Räder mit einem Rahmen aus Carbon sind nicht mehr versicherbar.
- Fahrräder, welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs), sind nicht versicherbar.
Verträge, die von einem Vorversicherer gekündigt wurden, können nicht versichert werden.