Die Tarifumstellung eines bei AXA bestehenden Kfz-Vertrags wird ab dem 14.4.2025 grundsätzlich nur noch zur Hauptfälligkeit möglich sein. Lediglich die Umstellung eines Vertrags von mobil kompakt in die leistungsstärkere Produktlinie mobil komfort sowie bei einer beruflichen Änderung (Wechsel von Öffentlichem Dienst in Privatwirtschaft oder umgekehrt) ist dann noch abseits der Hauptfälligkeit durchführbar.

Mehr Informationen